Werden durch die Jagd Tierarten ausgerottet?

Nein, denn die Jäger haben Interesse an einer langfristigen, nachhaltigen Nutzung des Wildes. Seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes im Jahr 1952 ist in Deutschland keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgestorben.

Es gilt der Grundsatz, dass das Bejagen einer Wildart niemals den Zweck verfolgt, diese auszurotten. Viele bedrohte Wildarten besitzen eine ganzjährige Schonzeit, dürfen also gar nicht bejagt werden, z.B. Fischotter oder Auerhuhn. Manche Wildarten werden freiwillig nicht bejagt, obwohl sie Jagdzeit hätten. Das ist der Fall, wenn Tierarten seltener werden, wie zum Beispiel vielerorts das Rebhuhn.

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