FRAGEN & ANTWORTEN
rund um die waidgerechte JAGD.
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Eine Selbstregulation funktioniert nur in einer intakten Naturlandschaft, wir leben jedoch in einer Kulturlandschaft. Zu hohe Wildbestände verursachen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, die gesellschaftlich nicht akzeptiert werden. Denken Sie an den Klimawandel und den notwendigen Waldumbau hin zu wärmeliebenden Baumarten.
Leben viele Tiere einer Art auf engstem Raum, haben zudem Krankheitserreger leichtes Spiel und dezimieren den Bestand. Die Gefahr von Seuchenzügen nimmt zu, was ebenfalls gesellschaftlich nicht erwünscht ist. Denn viele Erreger wie Tollwut oder Fuchsbandwurm sind auch für den Menschen gefährlich oder richten enormen wirtschaftlichen Schaden bei Nutztierbeständen an, wie z.B. die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Mord ist ein mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafender Straftatbestand, also ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht. Er setzt die Tötung eines Menschen voraus, die etwa heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen geschieht. Jägerinnen und Jäger haben für Ihre Aufgaben einen klar definierten Rahmen, der etwa im Bundesjagdgesetz, im Tierschutzgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. So verbietet sich die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund.
Der Jäger hat vom Bundesjagdgesetz den Auftrag, sich um alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu kümmern – sie zu hegen, wie es im Gesetz heißt. Dazu gehören nicht nur häufig vorkommende Arten wie Reh und Wildschwein, sondern auch seltene Vertreter, die ganzjährig geschont sind, also keine Jagdzeit besitzen. Zum Beispiel das Auerhuhn, der Luchs oder die Wildkatze. Auch diese Tiere werden von den Jägern in speziellen Projekten gefördert. Viele Insekten, Reptilien und Amphibien profitieren zudem durch das Anlegen von Biotopen durch den Jäger.
Nein, denn die Jäger haben Interesse an einer langfristigen, nachhaltigen Nutzung des Wildes. Seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes im Jahr 1952 ist in Deutschland keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgestorben.
Es gilt der Grundsatz, dass das Bejagen einer Wildart niemals den Zweck verfolgt, diese auszurotten. Viele bedrohte Wildarten besitzen eine ganzjährige Schonzeit, dürfen also gar nicht bejagt werden, z.B. Fischotter oder Auerhuhn. Manche Wildarten werden freiwillig nicht bejagt, obwohl sie Jagdzeit hätten. Das ist der Fall, wenn Tierarten seltener werden, wie zum Beispiel vielerorts das Rebhuhn.
Wenn räuberische Arten wie der Fuchs in unnatürlich hohen Beständen vorkommen, können sie – in Verbindung mit abnehmender Lebensraumqualität für die Beutetiere – am Boden brütende Vögel an den Rand des Aussterbens bringen. Bei hohen Populationsdichten erkranken Füchse außerdem häufig an Räude. Auch Hunde können sich anstecken.
Nein, denn das Bundesjagdgesetz beruht auf Vorarbeiten des sozialdemokratischen preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun aus den 1920er Jahren. Das deutsche Bundesjagdgesetz wird international als vorbildlich angesehen.
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Rettungsweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Tote Tiere von der Fahrbahn ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden. Dabei Schutzhandschuhe tragen.
- Verletzte Tiere nicht anfassen, besonders Wildschweine könnten aggressiv sein. Abstand halten, um die Todesangst des kranken Tieres nicht noch weiter zu erhöhen!
- Ist das Tier nach der Kollision geflüchtet, die Stelle markieren, wo es zuletzt gesehen wurde, damit es der Jäger nachsuchen kann.
- Die Polizei anrufen (oder den Jagdpächter, sofern bekannt) und an der Unfallstelle warten.
Bei Personenschäden sollten Sie immer die Polizei anrufen. Bei Sachschäden können Sie auch direkt dem Jagdpächter Bescheid sagen, sofern Sie seine Kontaktdaten besitzen. Wenn nicht, benachrichtigt die Polizei den zuständigen Jagdpächter. Kann sie diesen nicht erreichen oder ist der Unfall an einer stark frequentierten Straße, fährt sie selbst zum Unfallort. Liegt das Tier verletzt an der Unfallstelle, wird es vom Jäger oder der Polizei möglichst schnell von seinem Leiden erlöst.
Unbedingt, denn auch ein nur leicht touchiertes Tier hat sicher Verletzungen davongetragen, die zu einem tagelangen, qualvollen Todeskampf führen. Die Polizei oder der Jagdpächter sind über die genaue Stelle des Unfalls zu informieren, damit der Jäger das Tier mit seinem Hund nachsuchen kann, um es ggfs. von seinen Schmerzen zu erlösen. Wer einfach weiterfährt ohne den Unfall zu melden, macht sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar.
Das hängt von der Wildart ab. Die Teilkasko bezahlt nur für einen Zusammenstoß mit Haarwild, dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild, wie Ente oder Fasan, sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Die Versicherungen verlangen einen Nachweis des Wildunfalls. Solch eine Bescheinigung kann von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt werden.
In manchen Bundesländern gibt es eine Leinenpflicht im Wald. Wo es diese Vorschrift nicht gibt, dürfen Hunde unter Aufsicht des Hundeführers im Wald frei laufen, sofern sie nicht dem Wild nachstellen und wildern.
Ausnahmen sind Wald- oder Naturschutzgebiete oder tollwutgefährdete Gebiete, in denen Leinenzwang für Hunde besteht. Diese Gebiete sind in der Regel durch Schilder eindeutig gekennzeichnet.
Ein gewisses Maß an Gehorsam ist bei freilaufenden Hunden natürlich Grundvoraussetzung, denn jeder Hund ist von Natur aus Jäger! Sie müssen Ihren Hund also jederzeit zurückrufen können, wenn er beispielsweise den Weg verlassen will, um einer Wildspur zu folgen.
Ganz besonders wichtig ist das Anleinen zur Zeit der Geburt der Jungen, also im Frühjahr, wenn beispielsweise junge Rehkitze durch die Mutter vorübergehend in Wiesen oder auch direkt an Wegrändern abgelegt werden.
Der Jäger ist von einer eventuellen Leinenpflicht im Wald ausgenommen, weil Jagdhunde die meisten ihrer Aufgaben freilaufend erledigen müssen. Jagdhunde haben zudem eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt, in der sie ihre jagdliche Einsatzfähigkeit beweisen müssen, wozu auch der Gehorsam gehört. Jagdhunde gelten deshalb generell als folgsam und entsprechend gut kontrollierbar.
Damit der Jagdpächter die ihm vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erfüllen kann, ist er oft auf sein Auto angewiesen. Neben der Bejagung gehören zu seinen Aufgaben auch die Hege des Wildbestandes sowie der sogenannte Jagdschutz. Das ist der Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot und Wildseuchen. Er transportiert in seinem Auto Werkzeug zur Reparatur der Hochsitze, Salzlecksteine zur Versorgung des Wildes mit Mineralien und transportiert das erlegte Wild in die Wildkammer.
Jagdliche Einrichtungen, wie Hochsitze oder Leitern, sind Eigentum des Jagdpächters und dürfen nicht betreten werden. Das ist alleine schon aus Sicherheitsgründen zu beachten, denn das Holz ist das ganze Jahr über der Witterung ausgesetzt. Die Sprossen können rutschig sein und mit der Zeit morsch werden.
Der Schuss des Jägers trifft das Tier unvorbereitet, anders als beim Tod im Schlachthof, der zudem am Ende eines Lebens in Gefangenschaft steht. Jagdgeschosse sind so konstruiert, dass sie schnell und damit tierschutzgerecht töten. Viele Vorschriften des Jagdrechts dienen zudem ausschließlich dem Tierschutz, z. B. die zahlreichen verbotenen Jagdmethoden (§ 19 BJagdG) oder der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG).
Trotz Sorgfalt des Jägers kann es immer wieder vorkommen, dass ein Schuss nicht tödlich sitzt. Das Tier muss dann vom Jäger verfolgt und schnellstmöglich erlegt werden. Dies nennt man Nachsuche und wird mit einem gut ausgebildeten Jagdhund durchgeführt, um das Wild rasch zu finden. Um schlechte Schüsse weitestgehend zu vermeiden, trainiert der Jäger regelmäßig auf dem Schießstand.
Jäger kommen aus allen Einkommens- und Berufsschichten. Jeder kann Jäger werden, ohne viel Geld aufzuwenden. Die Kosten sind etwa so hoch wie für den Führerschein. Allerdings ist die Jägerprüfung sehr anspruchsvoll und wird deshalb auch als „Grünes Abitur“ bezeichnet. Es ist auch nicht notwendig, ein eigenes Revier zu besitzen. Die Jagd ist also kein Hobby elitärer Kreise und die Jägerprüfung für alle gleich schwer.
Der verantwortungsvolle Jäger bejagt Wildtiere, um Wildbret oder Felle zu gewinnen und/oder um Wildtierpopulationen sinnvoll zu regulieren sofern dies aus Gründen des Artenschutzes geboten ist oder um wirtschaftliche Interessen des Menschen zu schützen. Besondere Trophäen werden von Jägern gerne als Erinnerung an das Jagderlebnis aufbewahrt.
Die Lebensräume für Wildtiere verschlechtern sich leider zusehends in der intensiv genutzten Kulturlandschaft. So sind Stadtränder oft bessere Wohn-, Ess- und Schlafzimmer für angepasste Tierarten als die eigentliche Natur. Durch die Förderung strukturschaffenden Maßnahmen wie die Anlage von Hecken und Stilllegungsflächen, soll den Wildtieren wieder mehr Lebensraum zurückgegeben werden.
Ja, es handelt sich dabei um die sogenannten Zoonosen. Das sind Krankheiten, die von Wildtieren auf Menschen übertragen werden können. Die bekannteste Zoonose dürfte die Fuchstollwut sein, die früher von Haustieren auf den Menschen übertragen wurde. Durch das Ausbringen von Fuchs-Impfködern ist Deutschland seit 2008 tollwutfrei. Aber auch der Fuchsbandwurm kann vom Fuchs, auch indirekt über Hund oder Katze, auf den Menschen übertragen werden. Das gründliche Abwaschen von am Waldboden gesammelten Beeren und Kräutern sowie das regelmäßige Entwurmen Ihres Haustieres minimieren das Risiko der Infektion. Zu nennen sind noch die Staupe (eine Viruserkrankung) und die Räude (eine Milbenerkrankung), die bei Füchsen und Mardern auftreten können und auf Haustiere übertragbar sind.
Ein Jäger zahlt für das Ausüben der Jagd eine Pacht an die Besitzer der Grundstücke. Er ist somit der Jagdausübungsberechtigte. Damit erwirbt er das Recht, Wild zu erlegen und zu behalten. Er kann es entweder selbst essen oder auch weiterverkaufen.
Wird das Wildtier durch einen Jäger erlegt, der selbst nicht Pächter des Reviers ist, also z.B. ein Jagdgast, so gebührt ihm gemäß dem jagdlichen Brauchtum das sogenannte „Kleine Jägerrecht“. Dazu zählen das Geräusch (Zunge, Herz, Leber, Lunge, Milz und Nieren) sowie eine mögliche Jagdtrophäe (z. B. Geweih, Hörner, Zähne, Federn).
Gewehr und Messer sind das notwendige Handwerkzeug des Jägers. Je nach den zu bejagenden Wildarten sind oft mehrere Waffenarten (Schrot, Kugel) in unterschiedlichen Kalibern (Größe der Patronen) notwendig. Wenn ein verletztes Wildtier im Straßengraben erlöst werden muss, wird aus Sicherheitsgründen häufig ein Messer oder bei wehrhaftem Wild eine Pistole oder ein Revolver eingesetzt, die weniger Energie haben als ein Gewehr. Jäger besitzen also durchaus mehrere Waffen, sind deshalb aber keine Waffennarren.
Das ist unterschiedlich. Das Revier umfasst mindestens 75 ha zusammenhängende Fläche bei einem Eigenjagdbezirk, also bei einer Grundfläche, die einer Person gehört. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Mit wenigen Ausnahmen beträgt die Revierflächen-Obergrenze eines einzelnen Jägers 1000 ha. Somit bewegt sich die Reviergröße eines Jägers zwischen 75 und 1000 ha.
Neben der Trophäe von manchen Wildarten sind Fotos Erinnerungen an ein intensives Naturerlebnis. Jagd muss nämlich auch Freude bereiten, damit der finanzielle und zeitliche Einsatz für die Wildtiere und deren Lebensräume möglichst hoch ist.
Der Hund ist für den Jäger ein wichtiger Gehilfe bei der Jagdausübung. Er braucht ihn beispielsweise, um Wild aufzustöbern oder erlegte Enten aus dem Wasser zu apportieren. Verletzte Tiere werden ebenfalls mit dem Hund gesucht, indem dieser mit seiner feinen Nase der Spur folgt. Für die verschiedenen Einsatzgebiete gibt es spezialisierte Jagdhunderassen. Es gibt aber auch Generalisten, die die meisten Aufgaben erledigen können.
Erlegtes Wild wurde vom Jäger aktiv geschossen und das Fleisch und ggfs. das Fell wird verwertet. Fallwild wird aufgefunden und ist durch Straßenverkehr oder natürliche Umstände zu Tode gekommen. Das Wildbret dieser Tiere darf nicht in Verkehr gebracht, sondern muss entsorgt werden.
Bei den größeren Huftierarten Reh, Hirsch und Gämse werden anhand des Verbiss-Einflusses an den Waldbäumen von den Behörden sogenannte Abschusspläne erstellt, die die Anzahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht regeln. Diese Vorgaben müssen vom Jäger erfüllt werden.
Die Zahl der zu erlegenden Tiere ist also nicht zufällig gewählt. Vielmehr wird der Einfluss der Pflanzenfresser auf die für die Forstwirtschaft relevanten Baumarten erhoben und aufgrund dessen die Abschusshöhe erstellt. Doch nicht alleine die Abschusshöhe ist dabei relevant. Es muss vielmehr auch auf die Struktur der Wildbestände achtgegeben werden, denn wichtig ist auch, dass mittelalte und erfahrene Tiere geschont, junge und alte dagegen vermehrt erlegt werden. Denn eine hohe Jungensterblichkeit entspricht natürlichen Ökosystemen.
Die Landesjagdgesetze legen für jedes Bundesland gewisse Jagd- und Schonzeiten für die einzelnen Wildarten fest, an die sich der Jäger halten muss. Die Jahreszeiten, in denen eine Bejagung verboten ist, richten sich je nach Tierart in erster Linie nach der Paarungszeit und der Aufzuchtzeit der Jungtiere. Diese sind bei den einzelnen Wildarten unterschiedlich, weshalb auch die Jagd- und Schonzeiten voneinander abweichen.
Wildfleisch, das sogenannte Wildbret, ist mehr als Bio. Denn die Definition, was Bio ist, stammt vom Menschen. Das Wild jedoch entscheidet selbst, an welchem Ort es welche Nahrung zu sich nimmt. Selbst der Tod des Wildtieres ist meist ein stress- und schmerzloser, da es keine Tiertransporte gibt und die Kugel, die schneller ist als der Schall, das Tier im vertrauten Lebensraum rasch tötet.
Wildfleisch zeichnet sich durch seinen hohen Eiweißgehalt von bis zu 25 Prozent aus bei einem Fettgehalt von max. 4 Prozent. Das Fleisch enthält viel Eisen und fördert damit die Blutproduktion. Durch die natürliche Ernährung der Tiere weist das Fleisch viel Omega-3-Fettsäuren auf, welches sehr wichtig für den menschlichen Stoffwechsel ist.