Mord ist ein Straftatbestand, also ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht. Er geschieht heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Beides hat mit der Jagd nichts zu tun. Jäger hingegen haben für ihre Aufgaben einen klar definierten Rahmen, der im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. Sie halten sich also an Gesetze und erfüllen behördliche Auflagen – etwa die Abwehr von Wildschäden oder Seuchenprävention.