Muss ich bei einem Wildunfall die Polizei oder den Jagdpächter anrufen?

Bei Personenschäden sollten Sie immer die Polizei anrufen. Bei Sachschäden können Sie auch direkt dem Jagdpächter Bescheid sagen, sofern Sie seine Kontaktdaten besitzen. Wenn nicht, benachrichtigt die Polizei den zuständigen Jagdpächter. Kann sie diesen nicht erreichen oder ist der Unfall an einer stark frequentierten Straße, fährt sie selbst zum Unfallort. Liegt das Tier verletzt an der Unfallstelle, wird es vom Jäger oder der Polizei möglichst schnell von seinem Leiden erlöst.

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