Kümmert sich der Jäger nur um Tierarten, die er auch abschießen will?

Der Jäger hat vom Bundesjagdgesetz den Auftrag, sich um alle wildlebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu kümmern – sie zu hegen, wie es im Gesetz heißt. Dazu gehören nicht nur häufig vorkommende Arten wie Reh und Wildschwein, sondern auch seltene Vertreter, die ganzjährig geschont sind, also keine Jagdzeit besitzen. Zum Beispiel das Auerhuhn, der Luchs oder die Wildkatze. Auch diese Tiere werden von den Jägern in speziellen Projekten gefördert. Viele Insekten, Reptilien und Amphibien profitieren zudem durch das Anlegen von Biotopen durch den Jäger.

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