Unbedingt, denn auch ein nur leicht touchiertes Tier hat sicher Verletzungen davongetragen, die zu einem tagelangen, qualvollen Todeskampf führen. Die Polizei oder der Jagdpächter sind über die genaue Stelle des Unfalls zu informieren, damit der Jäger das Tier mit seinem Hund nachsuchen kann, um es ggfs. von seinen Schmerzen zu erlösen. Wer einfach weiterfährt ohne den Unfall zu melden, macht sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar.