Bekomme ich bei einem Wildunfall den Schaden am Fahrzeug von der Versicherung erstattet?
Das hängt von der Wildart ab. Die Teilkasko bezahlt nur für einen Zusammenstoß mit Haarwild, dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild, wie Ente oder Fasan, sind dagegen nicht bei allen Versicherungen beinhaltet. Die Versicherungen verlangen einen Nachweis des Wildunfalls. Solch eine Bescheinigung kann von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter ausgestellt werden.